LPA-Bescheide & Peter-Zwegat-Gedächtnis-Tipps

Schnell zum Briefkasten: Die offiziellen Ergebnismitteilungen (LPA-Bescheide Hammerexamen Frühjahr 2008) sind da. Herzlichen Glückwunsch allen, die bestanden haben & viel Erfolg für die mündlichen Prüfungen!

Und hier noch ein paar Tipps, wie man seine Finanzen zum Ende des Studiums etwas aufbessern kann. Das so gesparte Geld kann z.B. sinnvoll in die lokale Gastronomie und Tickets für eine Weltreise, die Fußball-Europameisterschaft oder für das Melt-Festival investiert werden. Den Rest kann man dann einfach verprassen. Oder spenden.

BAföG-Teilerlass beantragen
Wenn du mit deiner Examensnote zu den leistungsstärksten 30 Prozent deines Jahrgangs gehörst, kannst du einen Teilerlass deines BAföG-Darlehens von bis zu 25 Prozent erwirken (§ 18b BAföG). Dazu musst du innerhalb eines Monats nach Erhalt deines Rückzahlungsbescheides einen Antrag einreichen. Nähere Informationen gibt es auf der Seite BAföG 2008 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Eine individuelle Einordnung deiner Examens-Leistung ("Ranking") kannst du gegen eine Gebühr von z.Zt. ca. 26 € beim IMPP beantragen.

Erstattung der Studiengebühren beantragen
Wenn du bis zum 30.06. (= Semesterhalbzeit) exmatrikuliert bist, erhältst du deine bereits geleisteten Beiträge von 275 € für das aktuelle Semester zurück. Dies geht aus den häufig gestellten Fragen (FAQ) des Studierendensekretariats der Uni Münster hervor.

Finanzielle Unterstützung für Bewerbungen beim Arbeitsamt beantragen
Für Bewerbungskosten (beglaubigte Kopien, Porto etc.) und Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen können bei der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse beantragt werden. Die Leistungen umfassen Bewerbungskosten bis zu 260 € jährlich sowie Reisekosten, Zuschüsse für Übernachtungskosten und ein Tagegeld von 16 € pro Tag (bei mehrtägiger Abwesenheit). Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der BA sowie bei den Arbeitsagenturen vor Ort.

Belege für die Einkommensteuererklärung sammeln
Wenn man demnächst seine Steuererklärung einreicht, können Werbungskosten für dieses Jahr (Fachbücher, Kopien, Fahrtkosten zur Prüfung etc.) geltend gemacht und von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

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